Unsere Hilfen > Flexible ambulante Erziehungshilfe

Das Team der Flexiblen ambulanten Erziehungshilfe bietet verschiedene Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII (§ 27 ff).

 

  • Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII
Bei dieser Hilfeform steht der Jugendliche im Mittelpunkt; ihm wird eine Vertrauensperson in einer krisenhaften Lebenssituation zur Seite gestellt.
  • Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
Die SPFH ist ein individuelles Betreuungs- und Förderangebot, das an den Entwicklungsmöglichkeiten der Familie ansetzt und Hilfe zur Selbsthilfe leistet.
  • Ambulante Nachbetreuung § 41 SGB VIII
Jugendliche und junge Volljährige erhalten Unterstützung mit dem Ziel eines eigenverantwortlichen Lebens außerhalb der Herkunftsfamilie und der betreuenden Einrichtung.
  • Betreuungsweisung § 5 JGG
  • Clearing

  • Zusatzleistungen im Rahmen der stationären Hilfen nach den §§ 35a und 42 SGB VIII

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei unserem Bereichsleiter Daniel Randerath (Tel. 02152 - 1408-34).